HWG-konform außerhalb der Fachkreise kommunizieren: Wie?
Patienten (Laien) zu verschreibungspflichtigen (Rx)-Produkten erreichen: Rechtlich zulässig?
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Sie arbeiten in einem Pharma-Unternehmen und stellen sich die Frage:
Wie kann man den Stellenwert eines rezeptpflichtigen Arzneimittels (Rx-Produkt), nicht nur innerhalb der Fachkreise, sondern auch außerhalb, also beispielsweise bei Betroffenen und Patienten aufzeigen?
Laut dem strengen Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist dies in Deutschland rechtlich praktisch unmöglich.
So ist im Gegensatz zu den verschreibungs-freien OTC-Produkten der klassische Aufbau einer Marke bei Laien nicht erlaubt.
Es gibt jedoch einige Optionen, um Brücken zwischen pharmazeutischen Unternehmen und den Betroffenen zu bauen – und Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu entwickeln.
Die Stichworte lauten: Aufklärung, Educational Content, Patient Support Programme.
Hilfreich: Heilmittelwerberecht – Training Seminar >>
(Hinweis: Allgemeine Tipps, keine Rechtberatung)
Anhang:
Für rezeptpflichtige Medikamente darf außerhalb der Fachkreise (z.B. Ärzte, Apotheker) keine Werbung gemacht werden. Informationen dürfen nur allgemein und produktneutral gehalten sein, ohne direkten Bezug zu einem spezifischen Medikament.
Bezüglich Aufklärung und Erziehung: Es ist rechtlich zulässig, aufklärende Informationen über Krankheiten und allgemeine Gesundheitsthemen zu verbreiten, solange diese Informationen nicht direkt auf die Bewerbung eines bestimmten rezeptpflichtigen Produkts abzielen.
Hilfreich: HWG-Workshop
Tipps vom Experten