Als Verteidigung der Marke (englisch: Brand Defense Strategy)
bezeichnet man die Initiativen des Original-Anbieters gegenüber
dem bevorstehenden Eintritt von generischen Versionen des Produktes.
Folgende Optionen bei drohendem Verlust der Marktexklusivität
werden durchgeführt:
– Rechtliche Aktivitäten zu Aspekten der Patentsituation
– Änderungen am Produkt mit Änderung der Zulassung
– Verhandlungen mit Generikafirmen
Mit manchen Aktivitäten bewegen sich die Original-Anbieter aus
Sicht mancher Juristen in einer Grauzone. So ermitteln die
europäischen Wettbewerbshüter oft gegen forschende
Arzneimittel-Unternehmen und Generika-Firmen.
Laut PM-Report 10/2008 wurden die Unternehmen GlaxoSmithKline,
AstraZeneca, Sanofi-Aventis, Pfizer, Novartis, Teva, Wyeth dahin-
gehend überprüft, ob wettbewerbswidrige Praktiken vorliegen.
Beispiele können sein:
– generisches Produkt vom Markt aufkaufen
– missbräuchliche Patentrechtsstreite, um den Generika-Markteintritt zu verzögern
– Ausnutzen einer dominierenden Marktstellung
– Generika-Firmen dafür bezahlen, Generika später auf den Markt zu bringen.
Die Packungsgröße eines bekannten Medikamentes gegen Magen-
Darm-Ulcera aus der Gruppe der Protonenpumpeninhibitoren wurde
vom pharmazeutischen Unternehmen kurz vor Patentablauf von
100 Tabletten auf 98 Tabletten geändert. Die Generika-Anbieter
mussten ihre Packungsgrößen dann kurzfristig umstellen.
Generikafirmen erstellen für ihre Produkte Qualitätsdossiers und
Bioverfügbarkeitsstudien zum Nachweis der Bioäquivalenz zum
Originalpräparat.
Für die Vermarktung des Generikums ist erforderlich, dass das
Vergleichspräparat auf dem Markt ist. Wenn das Vergleichspräparat,
aber vom Originalhersteller durch ein anderes ersetzt wurde,
können neue Studien notwendig werden.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft machte einem
bekannten Pharma-Unternehmen den Vorwurf, die Firma würde
die Strategie verfolgen, die Kapselform ihres Präparates selektiv
vom Markt zu nehmen, sie durch die Tablettenform zu ersetzen und
eine Löschung der Verkehrs genehmigung zu beantragen –
in der Absicht, den Wettbewerb durch Generika und Parallelimporte
in unlauterer Weise zu beschränken.
Die Financial Times berichtete, dass laut Beschluss des Europäischen
Gerichtes dem Unternehmen ein Bußgeld von 53 Millionen Euro wegen
“unfairer Geschäfts praktiken” auferlegt wurde.
So habe das Unternehmen bei Patentämtern “Scheininnovationen”
beantragt sowie in einigen Ländern den Widerruf der Zulassung
einer Präparate-Form beantragt – nur um den zukünftigen
Markteintritt von Generika hinaus zuzögern.
Diese Interpretation wurde von der Pharma-Firma natürlich
bestritten.
Das Fazit für die Pharma-Industrie: Eine härtere Gangart und eine
höhere Wahrscheinlichkeit kartellrechtlicher Prüfungen sind zu erwarten,
auch wenn aus Firmensicht eigentlich gesetzlich zulässige Instrumente
eingesetzt werden.