Irreführende Werbung kennen und im Vorfeld vermeiden
Ein falsches Wort kann Ihnen teuer zu stehen kommen
Neulich: Ich sitze in einem Meeting mit einem neuen Klienten.
Das Marketing-Team präsentiert stolz die gerade mit einer Agentur erarbeiteten Materialien:
Aufmerksamkeitsstark. Medizinisch korrekt. Kreativ. Gemäß Branding-Guidelines.
Dann spricht die Person, die persönlich für die Freigabe der Inhalte verantwortlich zeichnet:
Der Informationsbeauftragte (war ich früher mal).
Eine Passage der Unterlage erscheint rechtlich heikel – und wäre aus meiner Sicht leicht vermeidbar.
Das Ergebnis: Verzögerung, Diskussionen, Frustration.
Da stellt sich natürlich die Frage:
„Warum wurde dieses Problem im Vorfeld nicht geklärt und entschärft?“
Die Antwort:
Manche Firmen unterschätzen, wie klein der Unterschied zwischen erlaubt und abmahnbar sein kann.
Wer hier nicht aufpasst, riskiert:
– Abmahnungen
– Rückrufe von Materialien
– das Vertrauen der Zielgruppen.
In der aktuellen HWG-Schulung erfahren Sie,
– wie Sie typische Fehler vermeiden
– welche Restriktionen Sie beachten müssen
– welche Alternativen Sie haben.
Bonus:
Sie erhalten eine praxisbewährte „HWG-Freigabe-Checkliste“, mit der Sie Materialien vorab besser einschätzen und interne Freigabeprozesse beschleunigen können.
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