A) Für Seminare in Unternehmen
Eine Stornierung eines beauftragten Seminars durch den Auftraggeber ist nicht möglich, unter anderem da Dr. Umbach den Termin fest reserviert hat und umgehend mit den inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen beginnt. Der vereinbarte Betrag wird fällig und muss bis zum vereinbarten Termin überwiesen werden.
Falls der Auftraggeber ein Seminar verschieben möchte, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift mit einer Gültigkeit von einem Jahr in voller Höhe. Diese Gutschrift kann für ein zukünftig stattfindendes Seminar verwendet werden, wobei die Parteien einen neuen, für beide Seiten passenden Termin vereinbaren.
B) Für öffentliche Seminare
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer:
Bis 8 Wochen vorher 100% Erstattung
Bis 4 Wochen vorher 60% Erstattung
Weniger als 4 Wochen vorher – keine direkte Erstattung.
Die gezahlte Gebühr kann aber in vollem Umfang gutgeschrieben werden.
Sie kann für ein zukünftig stattfindendes Seminar verwendet werden.
Workshops können nur als Ganzes gebucht werden.
Ein Ersatzteilnehmer kann bis einen Tag vorher benannt werden.
Bei Absage durch den Veranstalter wird die volle Gebühr erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Änderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.